Ein Jahres-Vertrag verbindet den Verein mit den Abonnenten und Abonnentinnen.
Die Mindestzeit eines Vertrages dauert 1 Jahr. Während dieses Jahres ist es möglich eine Lieferung ausfallen zu lassen («Ferienkorb»). Wenn Sie sich zu einem Vertrag entschliessen, werden Sie auch Mitglied des Vereins. Für die Geschäftsführung des Vereins wird ein jährlicher Mitgliederbeitrag von Fr. 50.- für Haushalte und von min. Fr. 50.- für ProduzentInnen erhoben.
Der Vertrag mit den Produzierenden erneuert sich stillschweigend. Die Vertragsklauseln werden regelmässig neu gewertet was die Qualität, das Einhalten der Normen und was die Werte betrifft.
Bevor die Kundschaft sich für ein Jahr verpflichtet, gibt es die Möglichkeit, einen Versuchskorb (1 Monat) auszuprobieren.
Weitere wichtige Informationen kann man in Häufig gestellte Fragen finden.
Wenn Sie im Sommer auf den Korb verzichten wollen, können Sie die Option «Sommerpause» wählen:
- «Sommerpause A - lang» bedeutet keine Lieferungen während der Monate Juli, August und September
- «Sommerpause B – kurz» bedeutet keine Lieferung während der Monate Juli und August
Der Biokorb 79.-
Der vegetarische Biokorb 79.-
Der Vegane Biokorb CHF 79.-
Der Biokorb "Aus dem Garten" 56.-
Der kleine Biokorb Bio 56.-
Der vegetarische kleine Biokorb 56.-
Der Kleine Vegane Biokorb CHF 56.-
Der kleine Biokorb "Aus dem garten" 43.-
Lieferkosten sind im Preise inbegriffen und auf Rechnung erklärt.
Die Rechnungen für die Körbe können entweder monatlich oder jährlich resp. vierteljährlich beglichen werden.