Die 500 Mitglieder, die einen Korb bekommen, und die 24 Bio-Produzierenden bilden einen Verein gemäss Art. 60 des ZGB mit dem Ziel, gesunde Produkte zu produzieren und zu konsumieren. Diese sollten aus der Region sein und mit Respekt im Rhythmus der vier Jahreszeiten hergestellt sein.
Die Geschäftsführung wird vom Vorstand sichergestellt. Er besteht aus 1 bis 4 Mitgliedern und 1 bis 4 Produzierenden. Die Generalversammlung wertet die Resultate des vergangenen Jahres aus und setzt die Schwerpunkte für das kommende Jahr fest. Der Inhalt des Korbes und sein Betrag wird innerhalb des Vereins (Generalversammlung) diskutiert und festgesetzt.
Ein jährlicher Mitgliederbeitrag von CHF 50.00 sowohl für die Abonnenten*innen als auch für die Produzierenden ist für die Geschäftsführung des Vereins zu entrichten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung des Vereins am 14 November 2006 einstimmig angenommen und an den Generalversammlungen vom 30. Januar 2008 und 7. Juli 2010 modifiziert. Sie sind seit dem 7.7.2010 in Kraft. Sie ersetzen und annullieren alle anderen Verträge und Dokumente.
Es werden jährliche Treffen organisiert zwischen den «Konsumenten*innen» und den Produzierenden und weitere regelmässige Aktivitäten angeboten. Velo-Touren, Biohofbesuche, Kino-Brunch, usw.
... et d'autres nourritures immatérielles.
Trois fois par année, un bulletin est publié pour offrir une nourriture immatérielle à nos membres.
Les procès-verbaux des Assemblées générales de l'association sont accessibles pour les membres.
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